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Peter SIMON: "Schluss mit undurchsichtigen Unternehmenskonstrukten und Briefkastenfirmenwelten"

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EU verschärft Kampf gegen Geldwäsche  

Auf strengere Regeln gegen Geldwäsche haben sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission am späten Dienstagabend in Straßburg geeinigt.

"Pro Jahr werden schätzungsweise 1.600 Milliarden Euro gewaschen – das entspricht fast drei Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung. Selbst in Deutschland sind es bis zu 57 Milliarden Euro jährlich. Zukünftig haben wir EU-weit effektivere Instrumente und Regeln um diesen Kriminellen das Handwerk zu legen", stellt der Europaabgeordnete Peter SIMON, sozialdemokratischer Verhandlungsführer, klar.

Die neue EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung umfasst u.a. die europaweit verpflichtende Einführung von zentralen, öffentlichen Registern mit den relevanten Informationen zum sogenannten wirtschaftlichen Berechtigten von Unternehmen aller Rechtsformen. "Solche Register gab es bisher nicht. Das ist eine zentrale Errungenschaft im Kampf gegen Geldwäsche. Die Mitgliedstaaten haben sich zunächst erbittert dagegen gesträubt. Dem Europaparlament ist es zu verdanken, dass wir hier zukünftig endlich deutlich mehr Transparenz haben", unterstreicht Peter SIMON, stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses. "Mit den Registern kommt endlich mehr Licht in undurchsichtige Unternehmenskonstrukte und obskure Briefkastenfirmenwelten. Die wirklichen Nutznießer können sich nicht länger hinter der Anonymität verstecken."

Risikoärmere Bereiche wie beispielsweise das deutsche Lotto können von den Mitgliedstaaten von der Richtlinie ausgenommen werden. "Da lediglich Gewinne unter 1.000 Euro direkt in den Annahmestellen ausgezahlt werden, besteht hier nur ein geringes Geldwäscherisiko. Der Fokus sollte klar auf den Bereichen liegen, wo verstärkt Gefahr für Geldwäsche besteht. Andere Bereiche sollten nicht unnötig überbürokratisiert werden. Deshalb habe ich mich auch für eine solche Ausnahme eingesetzt", so Peter Simon.

Entgegen der Forderung der Europaabgeordneten nach einer zeitnahen europaweiten Verknüpfung der nationalen Register sollen die technischen Möglichkeiten dazu aber erst in vier Jahren von der EU-Kommission geprüft werden. "Informationsfluss darf auch an Landesgrenzen nicht Halt machen. Eine letztendliche Vernetzung der Register ist deshalb unabdingbar. Das erleichtert die Arbeit der Ermittler. Deshalb muss hier noch nachgebessert werden", fordert Peter SIMON.

 

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