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WIE KANN DIE AUSBREITUNG VON WETTBÜROS UND SPIELHALLEN GESTOPPT WERDEN?

Pressemitteilungen

Dr. Boris Weirauch erklärt das Glückspielgesetz

SPD fordert Abstandsgebot auch für Wettbüros

Die Eröffnung neuer Spielhallen und Wettbüros führt in vielen Stadtteilen immer wieder zu Diskussionen – so auch in Neckarau, als Anfang des Jahres bekannt wurde, dass ein neues Wettbüro eröffnet werden soll, vor allem da dieses in der Nähe von Jugendeinrichtungen wie dem Bach-Gymnasium geplant war. Der SPD Ortsverein Neckarau-Almenhof-Niederfeld hat deswegen zusammen mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Boris Weirauch zu einer Informationsveranstaltung ins Volkshaus eingeladen.

Trotz der Hitze konnte Ina Grißtede vom SPD-Ortsvereinsvorstand zahlreiche Interessierte begrüßen. Der Abgeordnete Dr. Weirauch erklärte, warum ihm und der Mannheimer SPD das Thema Spielhallen und Wettbüros am Herzen liegt. Er ging außerdem auf die rechtlichen Grundlagen ein. Spielhallen und Wettbüros sind eine gesellschaftliche Realität, die eine Stadt wie Mannheim vor Herausforderungen stellt. Eine parlamentarische Anfrage von Weirauch im Landtag hatte ergeben, dass Mannheim in Relation zur Einwohnerzahl die höchste Dichte an Wettbüros in ganz Baden-Württemberg aufweist. Der SPD geht es bei diesem Thema insbesondere um den Jugendschutz und um die Attraktivität eines Stadtteils und seiner Geschäfte. Letzteres gilt in Augen von Dr. Weirauch vor allem für schon belastete Stadteile, da dort die Eröffnung von Spielhallen und Wettbüros sich besonders negativ auf das Stadtbild und das soziale Zusammenleben auswirken kann.

Aber auch mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht Dr. Weirauch die Politik in der Pflicht, die Ausbreitung weiter zu erschweren, z.B. durch die Ausweitung der Vergnügungssteuer auf Wettbüros, wie es die Stadt Mannheim auf Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion getan hatte.


Spielhallen fallen unter das Landesglücksspielgesetz. Dort sind beispielsweise ein Abstandsgebot von 500 m zu Jugendeinrichtungen und ein Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen vorgeschrieben. Für viele Spielhallen in Mannheim galt bis Juni 2017 eine Übergangsregelung und momentan laufen noch viele Anhörungen zur Erteilung der erforderlichen Konzessionen. Für den Abgeordneten ist dies ein deutliches Zeichen, da ein solches Anhörungsverfahren nur dann eingeleitet wird, wenn Bedenken hinsichtlich einer Erlaubnis bestehen. Für die Stadt Mannheim ist ein solches Vorgehen nicht ohne Risiko und mit erheblichem Aufwand verbunden. Die SPD-Gemeinderatsfraktion wird zeitnah den Verfahrensstand diesbezüglich überprüfen.
Für Wettbüros gelten nach dem Landesglückspielgesetz derzeit weniger Restriktionen, insbesondere auch keine Abstandgebote zu Jugendeinrichtungen wie bei den Spielhallen. Für die Eröffnung von Wettbüros gelten keine besonderen Anforderungen, die glücksspielrechtliche Zulassung von Wettbüros liegt in den Händen des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Die Stadt Mannheim kann lediglich baurechtlich intervenieren. Aufgrund des Baurechts wurde im Übrigen keine Baugenehmigung für das neue Wettbüro in Neckarau erteilt und es konnte nicht eröffnet werden. Die SPD Neckarau-Almenhof-Niederfeld hatte in einem Brief an die Stadt Mannheim zuvor ihre klaren Bedenken zur Eröffnung dieses Wettbüros dargestellt und ist mit der Entscheidung der Stadt sehr zufrieden. Die SPD wird sich auf Landesebene dafür einsetzen, dass auch entsprechende Abstandsgebote für Wettbüros gesetzlich verankert werden.

 

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