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SPD Mannheim - Seckenheim Hochstätt Suebenheim

SPD-Anträge fanden im Bezirksbeirat große Zustimmung

Ortsverein

Am 23. Juli fand eine interne Sitzung des Bezirksbeirates Neckarau statt. Es wurden Anträge von SPD, CDU und den Grünen behandelt, die entweder bei der nächsten öffentlichen Bezirksbeiratssitzung am 24. Oktober behandelt werden sollen oder die "nur" schriftlich beatwortet werden sollen.

Die SPD-Bezirksbeiräte hatten drei Anträge eingebracht, die große Zustimmung fanden:

Verkehrsentwicklung in Alt-Neckarau zur Messung der Verkehrsströme

Es wird eine Verkehrszählung in dem Bereich vom „GKM-Kreisel“ kommend, die Bereiche der Plinaustraße, Aufeldstraße, Maguerrestraße, Wörthstraße sowie die Rosenstraße umfassend, unabhängig von einer möglichen Aufhebung der Einbahnstraßenführung in Teilbereichen der Wörthstraße mit Schwerpunkt auf die Morgen- und Abendstunden unter der Woche durchgeführt.

Begründung:

Das Verkehrsaufkommen in Alt-Neckarau steigt kontinuierlich an. Hiervon sind vor allem auch reine Anwohnerstraßen, wie zum Beispiel. die Rosenstraße betroffen. Um auf fundierter Grundlage entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation einleiten zu können, halten wir vorab jedoch eine Verkehrszählung für erforderlich.

Seit etwa zwei Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg des Verkehrsaufkommens, insbesondere von Mo-Fr, in den Morgen und Abendstunden, zu beobachten. Es ist davon auszugehen das viele Autofahrer das Ortszentrum von Neckarau umfahren. Sozusagen vom „GKM- Kreisel“ kommend - ohne lange Ampelwartezeiten - versuchen diese Autofahrer ihr Ziel zu erreichen. Auffällig sind hierbei auch die vielen auswärtigen Kennzeichen und Kleinbusse/Schülerverkehre. Die Folge dieses erhöhten Verkehrsaufkommens ist eine zunehmende Lärmbelästigung der Anwohner sowie ein erhöhtes Gefährdungspotential, insbesondere für Rad fahrende Schülerinnen und Schüler. Um im nächsten Schritt ggf. weitere Maßnahmen einleiten zu können sollen zunächst die Quell-Zielverkehre sowie das Verkehrsaufkommen insgesamt analysiert werden.

Matschfreie Wege im Waldpark

Der zuständige städtische Fachbereich wird gebeten, die nicht geteerten Wege im Waldpark dahingehend zu gestalten und zu sanieren, dass sie auch nach Regenfällen und Schneeschmelzen begehbar bleiben.

Begründung:

Insbesondere im Herbst und im Winter konnte nach längeren Regen bzw. Schneeschmelzphasen beobachtet werden, dass die nicht geteerten Wege im Waldpark in erheblichem Maße zu Matschpfützen wurden. Darunter leidet die Nutzbarkeit für alle Erholungssuchenden gleichermaßen.

Das oftmals zu beobachtende Ausweichen der Fußgänger auf die angrenzenden Wiesen ist in diesen Witterungsphasen ebenfalls wenig hilfreich und schadet im Übrigen auch der Flora. Der Bezirksbeirat bitte die Verwaltung daher, die betroffenen Wege so zu gestalten, dass sie gerade auch im Herbst und Winter ihre Integrität nicht einbüßen. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf die sonnige Au, die Fußwege parallel zum Franzosenweg, den Weg vom Restaurant Merkur zum Nymphaea Mannheim e. V., sowie die Strecke vom Promenadenweg bis zur Parkau gelegt werden.

Zu denken wäre hierfür etwa an eine Veränderung des Sand-Kies-Verhältnisses (allerdings ohne dabei die gegenüber einer geteerten Oberfläche höhere Nachgiebigkeit des Bodens zu beeinträchtigen), eine Auffüllung bekannter Vertiefungen in den Wegen (Pfützenbildung) sowie eine sinnvolle Oberflächenwölbung der Wege, damit Wasser schnell in die Wiesen fließen kann.

Probleme in verkehrsberuhigten Zonen im Niederfeld

Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Anwohner/Innen des Niederfelds entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in den verkehrsberuhigten Zonen im Niederfeld vorzuschlagen.
Dazu sollte mit den Verantwortlichen der entsprechenden Fachbereiche ein Lokaltermin stattfinden, zu dem die Anwohnerschaft eingeladen wird, um zu gemeinsamen Vorschlägen zu kommen.

Begründung:

Es ist sehr häufig zu beobachten, dass innerhalb der verkehrsberuhigten Spielstraßen des Niederfeld-Wohngebiets die Flächen um die Spielplätze herum, nicht ordnungsgemäß genutzt werden.

Der verkehrsberuhigte Bereich gemäß § 42 Abs. 2 StVO (Zeichen 325.1) wird vereinfacht als Spielstraße bezeichnet. Alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) sind hier gleichberechtigt, dürfen sich aber gegenseitig nicht behindern. Der Fahrzeugverkehr muss die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das Halten ist grundsätzlich zulässig, das Parken aber nur auf dafür gekennzeichneten Flächen.

Konkret ausgedrückt, sind die gepflasterten Flächen – nicht gekennzeichnet- um die Spielplätze häufig stark mit Pkws zugestellt, sodass der Zugang für Kinder und Eltern einerseits erschwert wird und anderseits die Gefahr von unbeabsichtigten Schäden an den Autos durch Ball spielende Kinder sehr groß ist. Abgesehen von Ortsfremden sind leider auch Anlieger unter den Dauerparkern.

Ebenso ist das Einhalten des Schritttempos vielen Nutzern der Straßen nicht bekannt oder wird schlichtweg ignoriert. Der Begriff Schrittgeschwindigkeit ist in der Rechtsprechung nicht genau definiert. Sie liegt nach Urteilen verschiedener deutscher Obergerichte zwischen 4 und 10 km/h. Der deutsche Bundesgerichtshof spricht davon, dass sie „deutlich unter 20 km/h“ liegen muss.

Sinnvoll wäre eine entsprechende farbliche Kennzeichnung von solchen erlaubten Parkplätzen vorzunehmen, die nicht die Spielaktivität von Kindern gefährden. Dies sollte aber streng limitiert sein.

 

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