Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments behandelt erstmals Vorschlag zur Neuregelung der Einlagensicherungssysteme
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung am Mittwoch hat der SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON, Berichterstatter des Europaparlaments, seinen Vorschlag zur Neuregelung der Einlagensicherungssysteme erstmals vorgestellt. Einlagensicherungssysteme garantieren den Kunden bei Ausfall des Kreditinstituts die Gelder auf ihren Sparbüchern und Girokonten. Ein hohes Schutzniveau stärkt das Vertrauen der Einleger und trägt damit zugleich zur Stabilität des Finanzsystems bei. "Eine flexible Lösung für ein stabileres Europa", erläuterte der SPD-Europaabgeordnete sein Konzept im Ausschuss.
In seinem Vorschlag plädiert Peter SIMON für gemeinsame Anforderungen an alle Sicherungssysteme in Europa unter Einbeziehung bewährter Modelle. "Wenn sich mein Entwurf durchsetzt, können die deutschen Sparer künftig noch stärker auf die bewährte Institutssicherung der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie auf das Sicherungssystem privater Banken vertrauen", so Peter SIMON.
Während der Ausschusssitzung kritisierte der SPD-Europaabgeordnete den zuvor von der Europäischen Kommission hierzu vorgelegten Entwurf: "Die Berücksichtigung der Unterschiedlichkeiten der einzelnen Länder und Bankenmärkte sowie die Förderung vorbeugend wirkender Schutzmaßnahmen, die eine Auszahlung der Einleger erst gar nicht nötig machen, kommen im Vorschlag der EU-Kommission viel zu kurz."
Um die Vorstellungen der Kommission im weiteren Gesetzgebungsverfahren umfassend abzuändern, bedarf es breiter parlamentarischer Mehrheiten, weiß Peter SIMON. "Bereits im Verlauf der Ausarbeitung meines Vorschlages habe ich daher den Kontakt zu den verantwortlichen Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen gesucht und ihre konstruktiven Anregungen aufgegriffen", so der Europaabgeordnete.
Am 23. März findet im Ausschuss für Wirtschaft und Währung eine öffentliche Anhörung statt. "Gerade aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen bisher bin ich gespannt auf die Anhörung, bei der die Experten aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bankenwesen und Einlagensicherungssystemen Rede und Antwort stehen und die praktische Seite der Neuregelung darstellen werden.", so Peter SIMON. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung haben nun bis zum 31. März Zeit, Änderungsanträge einzureichen, die dann am 20. April diskutiert werden. Die Abstimmung im Ausschuss findet am 09. Mai statt.