Header-Bild

SPD Mannheim - Seckenheim Hochstätt Suebenheim

Peter SIMON und Evelyne GEBHARDT: "Recht auf Bankkonto ist Basis für gesellschaftliche Teilhabe"

Aktuelles

Europäisches Parlament beschließt Rechtsanspruch auf Basiskonto

Zukünftig sollen Bürger und Bürgerinnen europaweit einen gesetzlichen Anspruch
auf ein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen haben. Das hat das Europäische
Parlament in seiner Plenarsitzung am Donnerstag in Straßburg beschlossen. „Kein
Mensch in Europa darf mehr allein auf das Wohlwollen seiner Bank angewiesen
sein, wenn er ein Konto eröffnen möchte. 2,5 Millionen Antragssteller, denen bisher
ein Konto verwehrt wurde, erhalten nun endlich einen Rechtsanspruch darauf. Ein
Bankkonto ist kein Luxus, sondern die Basis für gesellschaftliche Teilhabe“,
unterstreichen die SPD-Europaabgeordneten Peter SIMON, Mitglied im
federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, und Evelyne GEBHARDT,
Verfasserin der Stellungnahme im mitberatenden Ausschuss für Binnenmarkt und
Verbraucherschutz.

Nach Schätzungen der Weltbank gibt es derzeit rund 58 Millionen Bürger in der EU,
die nicht über ein Zahlungskonto verfügen. "Es kann nicht länger sein, dass
Studierenden, Saisonarbeitern oder freien Dienstleistern ein Bankkonto verweigert
wird, nur weil sie aufgrund ihrer Tätigkeit keinen festen Wohnsitz haben. Das Recht
auf ein Basiskonto beendet endlich den Ausschluss dieser Menschen vom
wirtschaftlichen Leben", so die SPD-Abgeordnete Evelyne GEBHARDT.

Die Sozialdemokraten haben den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission in vielen
Punkten im Interesse der Verbraucher verbessert. „Der Nutzer eines Basiskontos
darf kein Kunde zweiter Klasse sein. Deshalb haben wir uns mit Erfolg dafür
eingesetzt, dass alle gängigen Bankdienstleistungen wie Überweisungen und
Abhebungen an Terminals oder Online-Banking auch mit einem Basiskonto
ermöglicht werden sollen“, unterstreicht Peter SIMON. Falls eine Bank einem
Verbraucher ein Basiskonto verwehre, müsse sie diesem die konkreten Gründe
nennen und auf Rechtsmittel verweisen.

Neben dem Recht auf ein Basiskonto hat das Europäische Parlament zudem mehr
Transparenz und Vergleichbarkeit bei den Gebühren für Kontodienstleistungen, wie
etwa Überziehungszinsen, durchgesetzt. Auch grenzüberschreitende Kontowechsel
sollen in Zukunft erleichtert werden. Dabei soll die neue Bank die komplette
Abwicklung des alten Kontos übernehmen und diese so zeitnah und kostengünstig
wie möglich durchführen. „Menschen, die in der Europäischen Union mobil sein
möchten, dürfen nicht länger Steine in den Weg gelegt werden: Deshalb reduziert
die neue Richtlinie den bürokratischen Aufwand, den ein Kontowechsel mit sich
bringt“, so Evelyne GEBHARDT und Peter SIMON abschließend.

 

Homepage Peter Simon

 

Landtagswahl 2016