EU-Richtlinie mit Rechtsanspruch auf Basiskonto tritt heute in Kraft
Die Zeiten, in denen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu einem Bankkonto verwehrt werden konnte, sind in Kürze endgültig vorbei. Heute tritt die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie in Kraft, die u.a. einen europaweiten Rechtsanspruch auf ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen wie Überweisungen, Abhebungen an Automaten und Online Banking vorschreibt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie jetzt innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
„Allein auf das Wohlwollen der Banken ist zukünftig keiner mehr angewiesen, wenn er ein Konto eröffnen möchte. Der jahrelange Kampf von uns Sozialdemokraten gegen diese soziale Ungerechtigkeit trägt Früchte“, unterstreichen die beiden baden-württembergischen SPD-Europaabgeordneten Evelyne GEBHARDT und Peter SIMON. „Ein Bankkonto ist schließlich kein Luxus sondern die Basis für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so die beiden weiter.





