Die EU-Kommission hat am Dienstag die Rechtsakte zur Berechnung der Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds veröffentlicht.
“Nach erster Einschätzung der uns vorliegenden Dokumente ist die Europäische Kommission den Einwänden des Europäischen Parlaments mit den beiden Rechtsakten in vielen Punkten gefolgt“, sagt der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON, stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses: „Das systemischen Risiko von Großbanken schlägt bei der Beitragsbemessung zu Buche, die kleinen Banken werden durch Pauschalbeiträge entlastet und die Zugehörigkeit zu einem Institutssicherungssystem, wie es die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken seit Jahrzehnten erfolgreich haben, wird beitragsmindernd angerechnet.“





