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SPD Mannheim - Seckenheim Hochstätt Suebenheim

Hintegründe zu T4/T5

Europa

Bereits vor der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs zur Bebauung von T4/T5 setzte sich die bürgerschaftliche AG T4/T5 dafür ein, in dem auf T4 zu errichtenden Gebäude einen Mehrzweckraum vorzusehen. Ausschlaggebend war der bei den Bewohnern der östlichen Unterstadt wahrgenommene Bedarf für einen solchen Raum. Dieser Bedarf bestand bei den unterschiedlichsten Zielgruppen wie etwa Migranten- und Kulturvereinen, Senioren, Alleinerziehenden, lokalen Vereinen, ( Selbsthilfe- )Gruppen und Initiativen aus dem Bereich bürgerschaftliches Engagement, ein in der östlichen Unterstadt nicht zu deckender Bedarf.

Auch für Kinder und Jugendliche bestand infolge des Abrisses des Sickinger-Schulgebäudes ein Bedarf für  einen Kinder- und Jugendtreff - wie das von ihnen insbesondere in der Kinder- und Jugendversammlung am 19. Mai 2011 nachdrücklich  geäußert wurde.

Diese Bedarfe fanden Eingang in die vorgenannte Auslobung. Dort heißt es unter 2. Wettbewerbsaufgabe, 2.5. Soziale Infrastruktur (S. 36) u.a.:

“ Im Fokus steht die Sicherung und die Ausweitung der Sozial- und Bildungseinrichtungen im Quartier. Deshalb soll (...) ein größerer Mehrzweckraum ( ca. 15m x 15 m ) als barrierefreie Anlauf- und Begegnungsstätte für das Quartier und auch als Bewegungsraum für nachbarschaftliche Gruppen genutzt werden können. Denkbar ist auch …ein(en) Jugendtreff….“

Der Beschluss des Gemeinderats zur Wohnbebauung von T4/T5 vom 1. Oktober 2013 enthielt die Zustimmung zum städtebaulichen Konzept und damit auch zu diesem Mehrzweckraum.

Nichts anderes ergibt sich aus der – wie sich später zeigte – aus Hygienevorschriften weggefallenen  Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung mit der KITA. Dieser Wegfall führt naturgemäß nicht zugleich auch zu einem Wegfall des Bedarfs. Die Folge dieser Veränderung war vielmehr die Bitte der Verwaltung an die AG T4/T5, ein Nutzungskonzept für diesen Raum zu erstellen und einen Betreiber zu benennen. Dieser Bitte wurde entsprochen, wie dem auch der Verwaltung bereits vorliegenden Konzept für die einzelnen Zielgruppen wie (Grundschul-) Kinder und Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen etc zu entnehmen ist.  Dieser Bedarf hat sich seitdem nicht verändert oder ist gar weggefallen. Das ergibt sich bereits daraus, dass bislang von der Verwaltung keine Gründe für einen Wegfall vorgelegt wurden.

Auf dem Kindergipfel vom 13. November 2014 wurde erneut ein Mehrzweckraum auf T4 dringlich gewünscht. Nach dem Selbstverständnis der Initiatoren dieser Veranstaltung finden dort die Kinder Gehör. Verwaltung und Politik sollen sich daher daran messen lassen und diesen Wunsch ernst nehmen. Die Erwartungen der Kinder dürfen nicht enttäuscht werden.

Bereits die für 2012 zugesagte Einrichtung eines Bolzplatzes nach dem vollständigen Wegfall der Spielfläche auf T4 steht weiterhin aus. Die Verzögerung von nunmehr fast drei Jahren bedeutet gerade bei dem Alter der der infrage kommenden Kinder, dass in einem nicht unerheblichen Teil ihrer Jugend ein selbstverständliches und erforderliches Angebot, was keiner näheren Begründung bedarf, vollständig gefehlt hat. Dabei ist zugleich das Vertrauen in Politik also Demokratie stark belastet worden. Die Bedeutung solch negativer Erfahrungen liegt auf der Hand. Gleiches darf sich im Hinblick auf den Mehrzweckraum und seine Nutzung für Kinder und Jugendlichen nicht wiederholen.

Nichts anderes gilt für die Erklärung der Verwaltung zuletzt im Bildungsausschuss vom 19. November 2014, der Bedarf sei bereits durch vorhandene Einrichtungen gedeckt. Diese Bedarfsdeckung finde statt durch vier Einrichtungen (Jugendtreff Jungbusch, Internationaler Mädchentreff, Begegnungsstätte Westliche Unterstadt, Café Mint). Unabhängig von der Frage einer Angemessenheit der Zusammenschau der drei Innenstadtbezirke östliche, westliche Unterstadt und Jungbusch kann dem jedoch nicht vollumfänglich gefolgt werden. Das ergibt sich bereits aus der Lage dieser Einrichtungen außerhalb der östlichen Unterstadt und damit außerhalb des Bewegungsradius der Kinder. Das wiederum ergibt sich aus dem v.g. Kindergipfel, wo dieser Bereich von 8 bis 13 Jahre alten Kindern angesiedelt wurde zwischen R4 und R7 und östlich der  Linie von  R4 zu T4 bis zum Ring. Angebote in der Neckarstadt können somit ebenfalls nicht in eine Bedarfsdeckung einbezogen werden.

Hinzukommt, dass  Internationaler Mädchentreff und Café Mint aus inhaltlichen Gründen ausscheiden. Der Mädchentreff richtet sich gem. seiner eigenen Aussage an ausländische Mädchen und überdies an Mädchen aus seiner unmittelbaren Umgebung im Jungbusch.

Das Café Mint steht zu 60%  Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 aus Bulgarien zur Verfügung, Kindern, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben und oft Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache und Kultur haben.

Wie in diesen Einrichtungen  für Kinder und Jugendliche aus der östlichen Unterstadt ein Angebot gemacht werden kann ist nicht ersichtlich.

Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen in der östlichen Unterstadt zu niedrig wäre, etwa im Vergleich zum Jungbusch. 2013 wohnten im Jungbusch 695 Kinder im Alter zwischen 1 und 18 und 683 in der östlichen Unterstadt.

Ebenfalls nichts anderes ergibt sich aus einem etwaigen Fehlen von sozialstrukturellen Auffälligkeiten in der östlichen Unterstadt. Gem. dem 2. Mannheimer Bildungsbericht ( S.167) gehört dieser Stadtteil zum Typ 4 der Sozialraumtypologie, hat somit einen besonderen Förderbedarf und es gilt entsprechend diesem Bericht im Hinblick auf das Ziel Bildungsgerechtigkeit, vorrangig die Angebote der Jugendarbeit weiter zu entwickeln.

Auch für die anderen Altersgruppen bestehen weiterhin Bedarfe.

Dringende Bedarfe äußern unterschiedliche Zielgruppen wie aktuell bulgarische, portugiesische und spanische Bildungs- und Kulturvereine ebenso wie Alleinerziehende und Familien sowie Seniorinnen und Senioren.

 

Weiterhin gilt gemäß den bereits seinerzeit von der Verwaltung genannten Vorschriften aus hygienischen Gründen ein Ausschluss der gemeinsamen Nutzung des Mehrzweckraums mit der KITA.

 

Vor über drei Jahren wurde durch die Stadt in der betroffenen Bürgerschaft die Erwartung geweckt, über die ganze Zeit hinweg aufrecht erhalten und damit in der Bürgerschaft das Vertrauen bewirkt, es werde ein Mehrzweckraum/Begegnungsraum geschaffen und zur Verfügung gestellt.

Das geschaffene Vertrauen begründet sich wie folgt:

  1. Am 26. Juli 2011 stellte die AG T4/T5 Anforderungen an die Neuplanung der Quadrate T4/T5 von Seiten des Quartiers und seiner Bewohner/innen zusammen, fußend auf den im Quartier wahrgenommenen Bedarfe -  für alle Altersgruppen.
  1. Im August 2011 erstellte die Verwaltung die Auslobung für den Wettbewerb der zweiphasigen Planungskonkurrenz  T4 und T5, in der insbesondere die o.g. Anforderungen der AG T4/T5 vollumfänglich berücksichtigt wurden. Auch in den Folgejahren verblieb die dort vorgesehene Einrichtung eines Mehrzweckraums in der Auslobung.
  1. Am 1. Oktober 2013 lag dem Gemeinderat das Wettbewerbsergebnis zur Beschlussfassung vor. Der Mehrzweckraum war darin weiter vorgesehen. Der Gemeinderat stimmte dem Wettbewerbsergebnis zu.
  1. Am 9. Dezember 2013 erklärte die Verwaltung in der Sitzung des Gemeinderats gem. der entsprechenden Information im Bürgerinformationsdienst, sie sage zu „ unter der Voraussetzung, dass ein Träger, der sich um diesen Gemeinschaftsraum kümmert, gefunden wird, zu, diesen Ansatz weiter zu verfolgen“. Zugleich wurde erklärt, es bestünden gute Aussichten, einen solchen Träger zu finden.
  1. Alsbald danach wurde die AG T4/T5 von der Verwaltung gebeten, ein Nutzungskonzept für diesen Gemeinschaftsraum zu erstellen und einen Träger zu benennen.
  1. Anfang 2014 erledigte diese AG diese Bitte unverzüglich – die Verwaltung bat um äußerst zügige Bearbeitung - wurde ein alle Altersgruppen umfassendes Konzept vorgelegt und ein Träger gefunden.

Zusammenfassung:

Durch dieses kontinuierliche schlüssige Verhalten der Verwaltung wurde in der betroffenen Bürgerschaft das politische Vertrauen geschaffen, ihr werde ein solcher Begegnungsraum zur Verfügung gestellt.

 

Welche Freizeitangebote in dem Mehrzweckraum stattfinden können und dann von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auch tatsächlich genutzt werden, hängt in hohem Maße ab von der Begleitung und Ausgestaltung eines solchen niederschwelligen Angebots. Von daher ist es von zentraler Bedeutung, eine Institution zu finden, die diesen Raum mit interessanten Angeboten und Programmen füllt. 

Diese Institution kann die Stadt oder ein Freier Träger sein. Als Kostenträger kommt jedoch ganz oder teilweise die Stadt in Betracht.

 

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