Header-Bild

SPD Mannheim - Seckenheim Hochstätt Suebenheim

Flut von Spielhallen und Wettbüros eindämmen

Ortsverein

Amtsblatt 14/2013: Das neue Landesglücksspielgesetz bringt strengere Auflagen für Spielhallen und Wettbüros mit sich. Die SPD-Gemeinderatsfraktion fordert die konsequente Überprüfung der bestehenden Einrichtungen.

Ob Pferdewetten, Fußball oder die zweite Schweizer Eishockey-Liga: Heutzutage kann man auf fast alles Wetten abschließen. An sehr vielen Ecken der Stadt finden sich mittlerweile entsprechende Einrichtungen. Vor wenigen Monaten ist nun das neue Glücksspielgesetz des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Es enthält verschärfte Regelungen über die Genehmigung und den Betrieb von Spielhallen und Wettbüros.

Spielräume der Stadt nutzen

„Das Land gibt uns als Kommune die Möglichkeit, die Flut an Spielhallen und Wettbüros einzudämmen“, erklärt der SPD-Fraktionssprecher für Sicherheit und Ordnung, Dr. Boris Weirauch. „Jetzt muss für jede einzelne Einrichtung abgeklärt werden, ob sie auch nach neuer Rechtslage in Übereinstimmung mit Recht und Gesetz betrieben wird“, sieht der SPD-Stadtrat die städtische Verwaltung in der Pflicht und begrüßt erste Schritte in diese Richtung.

Nach neuer Rechtslage müssen Einrichtungen unter anderem auch ein Sozialkonzept zur Suchtprävention vorlegen. Zur Durchsetzung des Verbots der Mehrfachkonzessionen bei Spielhallen ist es zukünftig Voraussetzung, sowohl einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen den Einrichtungen als auch einen Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen, Kindergärten und Spielplätzen einzuhalten.

Kinder und Jugendliche schützen

Weirauch stellt klar: „Wir wollen vermeiden, dass Kinder und Jugendliche im Umfeld von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen mit Glückspiel konfrontiert werden“, macht Weirauch den Standpunkt der SPD deutlich. „Sind die Vorgaben nicht eingehalten, müssen Sanktionen bis hin zur Nutzungsuntersagung folgen."

Ungeachtet des neuen Gesetzes sieht die SPD-Gemeinderatsfraktion auch konzeptionellen Handlungsbedarf. „Wir haben bereits im letzten Jahr die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern eine Konzeption für Vergnügungsstätten ausgearbeitet werden kann. Wir wollen die Einrichtungen nicht komplett verbieten. Aber auf diese Weise könnte der Gemeinderat im Wege der Bauleitplanung festlegen, wo er Spielhallen und Wettbüros gestattet und wo nicht“, erinnert Weirauch. Er fordert: „Insbesondere Neuansiedlungen von Spielhallen und Wettbüros in den Stadtteilen sind zu verhindern!“

 

 

Homepage SPD-Gemeinderatsfraktion Mannheim

 

Landtagswahl 2016