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Peter Simon: "Hochwertige Daseinsvorsorge benötigt Rechtssicherheit und passgenaue Regeln"

Europa

Bericht zur Reform der EU-Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen vorgestellt

Der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON hat am Montagabend im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments erstmals seinen Vorschlag zur Reform der EU-Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) vorgestellt. Darin fordert der Sozialdemokrat, der im Europäischen Parlament federführend für das Thema zuständig ist, einen horizontalen rechtlichen Rahmen und passgenaue Regeln, um Dienstleistungserbringern und Behörden vor allem auf kommunaler Ebene ein höheres Maß an Rechtssicherheit zu bieten und gleichzeitig deren Verwaltungsaufwand zu verringern: "Die Konsultationen in den 27 Mitgliedstaaten haben deutlich gemacht, dass im Umgang mit den bestehenden Vorschriften noch viel Unklarheit besteht und die derzeit geltenden Regeln der Vielfalt der Dienstleistungen ungenügend Rechnung tragen. Beides führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand, der auf Kosten der Qualität der Dienstleistungen gehen kann. Hier muss nachgebessert werden", betonte Peter SIMON.

Die DAWI-Beihilfevorschriften beinhalten die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit staatliche Ausgleichszahlungen an die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen, wie beispielsweise im Bereich der Alten- und Kinderbetreuung, im Einklang mit EU-Recht stehen.

Allerdings führen die bestehenden Unklarheiten dazu, dass die Anwendung der Vorschriften immer wieder Einzelfallurteilen und juristischen Interpretationen unterliegt. "Ohne einen klaren rechtlichen Rahmen ist Rechtsunsicherheit auch in Zukunft wieder vorprogrammiert", begründete Peter SIMON seine Forderung. "Bei einem solchen Rechtsrahmen geht es aber keineswegs darum, sich in die konkrete Bereitstellung der DAWI in den einzelnen Mitgliedstaaten einzumischen. Die muss auch in Zukunft allein den Mitgliedstaaten obliegen und das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleiben!" Der Lissabon-Vertrag bietet mit Artikel 14 erstmals eine rechtliche Grundlage für die Bestimmung der Grundsätze und Bedingungen für öffentliche Dienstleitungen. "Diese sollte endlich genutzt werden, um Klarheit und Rechtssicherheit für alle Akteure der Daseinsvorsorge zu schaffen", so Peter SIMON weiter. Unterstützung für seinen Vorschlag erhält SIMON vom Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Zudem forderte Peter SIMON bei der Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften besonderen Fokus auf die Verhältnismäßigkeit der Regelungen zu legen: "Es darf nicht sein, dass beispielsweise eine Dienstleistung mit rein lokalem Wirkungsgrad genauso behandelt wird wie eine Dienstleistung mit wirklichen Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt. Der Verwaltungs- und Kontrollaufwand muss ihrer Marktrelevanz angepasst werden, damit lokale Behörden und sonstige Akteure nicht im europäischen Bürokratiesumpf versinken." Neben einer generellen Anhebung der Schwellenwerte plädierte Peter SIMON daher für spezielle Ausnahmeregeln (de minimis) für DAWI mit lokal begrenztem Tätigkeitsbereich sowie für soziale Dienstleistungen.

 

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