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3. Hilfsprogramm für Griechenland - Einschätzung und Zusammenfassung

Aktuelles

Hier  meine persönliche Einschätzung zu einigen Eckpunkten des 3. Hilfsprogramms für Griechenland:

Im Gegenzug für die neuen Finanzhilfen muss Griechenland ein straffes Reformprogramm durchführen. Hierbei werden auch einzelne Elemente aufgenommen, die wir Sozialdemokraten schon seit Jahren fordern: Dass diese griechische Regierung nun Themen wie Verfolgung von Steuerhinterziehung und Korruption, sowie tiefgreifende Verwaltungsreformen in Angriff nimmt, sind Schritte in die richtige Richtung. Das gilt auch für die Einführung einer Grundsicherung für sozial Schwache und Investitionen, um die griechische Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Es bestehen meiner Ansicht nach allerdings deutliche Zweifel, ob genug Mittel für Investitionen bereitstehen – hier muss gegebenenfalls nachgebessert werden.

Überprüft werden muss meiner Meinung nach auch die als Vorbedingung für das 3. Hilfsprogramm bereits veranlasste Mehrwertsteuererhöhung in tourismusrelevanten Bereichen sofern diese die Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands gegenüber seinen direkten südeuropäischen Konkurrenten schwächen sollte. Denn dort gibt es entsprechende reduzierte Mehrwertsteuersätze im Tourismussektor (z. B. Italien, 10% statt 22%).

Weiterhin problematisch erscheint mir hinsichtlich der Achtung nationaler Souveränität und der Wahrung eigentlich selbstverständlicher demokratischer Grundsätze die Vorgabe, dass Gesetzesentwürfe demokratisch gewählter griechischer Regierungen in "relevanten" Bereichen  zunächst mit den Institutionen (= "Troika") abgestimmt werden müssen, bevor sie vom demokratisch gewählten griechischen Parlament verabschiedet werden. Im Zuge der TTIP-Debatte pochen wir Sozialdemokraten bei der Debatte um die sogenannte "regulatorische Kooperation" zu Recht konsequent darauf, dass die Souveränität von Nationalstaaten nicht durch nicht demokratisch gewählte dritte Stellen ausgehöhlt werden darf - im Fall Griechenlands dürfen wir aus meiner Sicht keine anderen Maßstäbe anlegen.

Ein großes Fragezeichen setze ich letztlich auch, ob die im 3. Hilfsprogramm zur Erreichung der Haushaltsziele (3,5% Primärüberschuss 2018!) enthaltenen Vorgaben und Maßnahmen tatsächlich realisierbar sind oder aber das Pendel nur noch weiter in Richtung Rezession ausschlagen lassen werden. Falls letzteres der Fall ist, darf das Programm nicht "blind" umgesetzt sondern muss angepasst werden – denn wenn Griechenland verliert, kann Europa nicht gewinnen.

 

Hier meine Zusammenfassung zentraler Punkte des 3. Hilfsprogramms für Griechenland:

 

Rahmenbedingungen:

  • Im Gegenzug für ein 3-jähriges ESM-Programm, das bis zu 86 Mrd. Euro umfassen wird, muss Griechenland weitere Reformen durchführen
  • Auszahlung der Mittel ist direkt an Reformfortschritte geknüpft. Anfänglich werden nur 23 Mrd, v.a. für anstehende Rückzahlungen von Schulden, ausgezahlt
  • Alle 3 Monate werden die Fortschritte überprüft und der Zeitplan für die Reformen ggf. angepasst
  • Kein Schuldenerlass, aber Maßnahmen zur Umschuldung (wie Verlängerung der Rückzahlungsfristen) möglich. Entscheidung hierüber Ende 2015
  • Gesetzesentwürfe in relevanten Bereichen müssen im Voraus mit den Institutionen abgestimmt werden

Haushaltsziele

  • Der Primärüberschuss (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben eines Staates, allerdings noch vor Abzug der Raten für Schuldenrückzahlung)  in Griechenland  soll 2015 -0,25%, 2016 +0,5%, 2017 +1,75% und 2018: +3,5% betragen
  • Um die Haushaltsziele zu erreichen müssen zusätzlich zu den neuen Reformen
    •  noch weitere "glaubwürdige Strukturreformen" eingeführt werden, die 2017 0,75% des BIP und 2018 0,25% des BIP einsparen. (BIP = Bruttoinlandsprodukt - Wert aller in einem Land produzierten/erbrachten Waren und Dienstleistungen)
    • "wenn nötig" noch weitere Maßnahmen, z.B. im Bereich Verteidigung und Einkommenssteuer vorgenommen werden
  • Falls Haushaltsziele übertroffen werden müssen 30% der Summe zum Schuldenabbau und 30% zur Rückzahlung ausstehender Verpflichtungen gegenüber Dritten benutzt werden

Investitionen

  • Griechenland soll in die Lage versetzt werden sämtliche für Griechenland verfügbaren Mittel aus den EU-Fonds abzurufen: 35 Mrd., von 2014-2020 sowie Restbeträge aus der vorherigen Periode (Höhe nicht spezifiziert)
  • Die noch verbliebenen Fördermittel von 2007-2013 sollen ohne Finanzierung durch Griechenland ausgezahlt werden. Für die neue Förderperiode gelten 15% Kofinanzierung durch Griechenland - die niedrigste normalerweise vorgesehene Quote
  • Dazu v.a. technische Hilfe der EU
  • Juncker-Investitionsplan bietet weitere Möglichkeit für Investitionen
  • Eine "Wachstumsstrategie" ist von Griechenland bis März 2016 auszuarbeiten

Steuern

  • Reduzierte Mehrwertsteuersätze auf Inseln werden bis 2016 angeglichen (viele weitere reduzierte Mehrwertsteuersätze wurden bereits als Vorbedingung zum dritten Hilfspaket angehoben)
  • Einkommens- und Mehrwertsteuerregimes werden vereinfacht
  • Verschärfung der Gesetze zur Verfolgung von Steuerhinterziehung
  • Keine Steueramnestien o.ä. dürfen mehr eingeführt oder erweitert werden
  • Bis 2015 Ausarbeitung eines Plans zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung (zentrale Punkte: Zusammenarbeit mit ausländischen Steuerbehörden, Einführung neuer Datenbanken, systematische Überprüfung von Konten)
  • Eine unabhängige Steuerbehörde mit voller Personalausstattung wird geschaffen

Renten:

  • Substantielle Einsparungen (2015: 0,25% des BIP; 2016: 1% des BIP)
  • Abschaffung vieler Frühverrentungsoptionen, 67 als generelles Renteneinstiegsalter ab 2022 (oder bei 40 Jahren Einzahlung ab 62). Einige wenige Ausnahmen gelten.
  • Zugang zur garantierten Mindestrente erst ab 67
  • Gestaffelte Abschaffung der Zusatzrente

Soziales:

  • Restrukturierung des Sozialleistungssysteme
  • Streichung bisherige Sozialleistungen in Höhe von 0,5% des BIP und Einsatz des hierdurch eingesparten Geldes wird für neu zu schaffende Leistungen wie zum Beispiel garantiertes Mindesteinkommen verwendet
  • Im September 2015 Präsentation eines Plans für Einführung eines garantierten Mindesteinkommens - der bis Ende 2016 umgesetzt werden soll. Höhe des Mindesteinkommens noch unklar.
  • Ein solches Einkommen schon länger eine Forderung Griechenlands - es wird seit Januar 2015 in 13 griechischen Regionen getestet. Alleinstehende, die nicht mehr als 5023 Euro Jahreseinkommen haben, erhalten monatlich 200 Euro vom Staat, Paare zusammen 300 Euro, für jedes Kind (auch über 18) 50-100 Euro

Arbeitsmarkt:

  • Bis März 2016 Schaffung von 150.000. Setzen sich zusammen aus Kurzzeitstellen für Langzeitarbeitslose sowie Angebote für junge Menschen zum Einstieg ins Berufsleben - hier auch Fortbildungen und Praktika möglich.
  • Bereits in der Vergangenheit wurden ca. 50.000 Kurzzeitstellen (befristet auf bis zu 5 Monate) geschaffen, meist durch die Kommunen. Einsatzbereiche waren oft Soziale Dienste, Forstwirtschaft, Instandhaltung. Die Vergütung betrug bis zu 500 Euro im Monat.
  • Verschiedene Reformmaßnahmen u.a. im Bereich Entlassungen und Tarifverhandlungen noch durchzuführen (nicht näher definiert)
  • U.a. die ILO (International Labour Organisation) soll hier ihren Input geben
  • Aktionsplan zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Umsetzung von Plänen für Errichtung eines Berufsausbildungssystem

Privatisierungen:

  • Ein Privatisierungsfonds soll seine Arbeit bis Ende 2015 aufnehmen
  • Eine unabhängige Task Force (bis Oktober 2015 mit Einverständnis der Institutionen einzusetzen) wird entscheiden welche Vermögenswerte der Fonds privatisieren soll, wie er arbeitet usw.
  • Aufteilung der erwarteten 50 Mrd Euro die er generieren soll: 25 Mrd. für Rückzahlungen der ESM-.Kredite für Rekapitalisierung der Banken. Das was übrigbleibt geht zu 50% in weiteren Schuldenabbau und zu 50% in Investitionen

Verwaltungsreformen:

  • Verwaltung soll entpolitisiert, effizienter und leistungsfähiger werden
  • Bis Dezember 2015 Ausarbeitung einer 3-Jahres-Reformstrategie (in Übereinstimmung mit der EU-Kommission und unter Ausnutzung sämtlicher verfügbarer technischer Hilfe)
  • Ziele: Effizientere Verwaltungsprozesse (z.B. durch bessere Nutzung neuer Technologien) mehr Transparenz (z.B. bei der Personalauswahl, beim Zugang zu Gesetzestexten für Bürger), verbesserte Koordinierung zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten
  • Entlohnung im öffentlichen Sektor wird vereinheitlicht, zusätzliche Vergütungen an "best practices" angepasst (das bedeutet z.B stärkere Berücksichtigung von Leistung und Verantwortlichkeit der Position)

Weitere Bereiche:

  • Stabilisierung des Finanzsystems
    • Verpflichtung keine unilateralen Maßnahmen zu unternehmen, die die Stabilität der Banken bedrohen könnten - Maßnahmen nur in Absprache mit den Institutionen
    • Bis Ende August 2015 Entwicklung einer Strategie für das Finanzsystem, insbesondere bezüglich Rekapitalisierung und Governance
    • Bis zu 25 Mrd. des Hilfspakets werden als Puffer für ggf. nötige Bankenrekapitalisierung und -Abwicklung vorgesehen
    • Das Geld der griechischen Sparer wird auf keinen Fall für die Rekapitalisierung herangezogen werden
    • Ein Stresstest für griechische Banken wird Ende 2015 durchgeführt
  • Öffentliche Auftragsvergabe:
    • Bis September 2015: Aktionsplan für Verbesserung der betreffenden Gesetze, Umsetzung neuer EU-Richtlinien in diesem Bereich etc.
  • Gesundheitssystem:
    • Festlegung von niedrigeren Preisen für Medikamente die keinen Patentschutz mehr genießen, sowie Generika
    • Einführung entweder einer Abgabe von 5 Euro pro Krankenhausbesuch oder Maßnahmen die vergleichbare fiskalische Effekte haben
    • Verschiedene Maßnahmen für mehr Effizienz, stärkere Nutzung von Generika, besseres Management
  • Produktmärkte
    • OECD-Empfehlungen zum Wettbewerb auf Produktmärkten umsetzen. Längere Ladenöffnungszeiten sind zwar Teil dieser Empfehlungen, müssen aber in Griechenland nicht umgesetzt werden
    • Geschlossene Berufe wie Notare und Gerichtsvollzieher öffnen
    • Bürokratieabbau
    • Eine Strategie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors wird bis Dezember 2015 ausgearbeitet. Fokus u.a. bessere Vermarktung von Agrarprodukten, gerade auch für den Export
  • Regulierte Branchen (v.a. Energie)
    • Verschiedene Reformen im Gas- und Strombereich zur Steigerung des Wettbewerbs durchzuführen, auch Privatisierungen, falls keine Alternativen mit den gleichen Auswirkungen auf den Wettbewerb aufgezeigt werden
    • Einführung neue Regeln für die Förderung erneuerbarer Energien
  • Kampf gegen Korruption
    • Bis Oktober 2015 Einführung von Gesetzen, die politische Einflussnahme auf Korruptionsermittlungen verhindern
    • Weitere Maßnahmen im Bereich Parteienfinanzierung etc.
 

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