
Gemeinderat beschließt mit Stimmen der SPD die neue Polizeiverordnung
SPD Mannheim - Seckenheim Hochstätt Suebenheim
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Gemeinderat beschließt mit Stimmen der SPD die neue Polizeiverordnung
Nach intensiven Beratungen hat der Gemeinderat mit den Stimmen der SPD-Gemeinderatsfraktion eine Neufassung der Polizeiverordnung beschlossen. Die zeitge-mäße Anpassung der Polizeiverordnung war das Ergebnis gemeinsamer Diskussionen mit bürgerschaftlichen Gremien über störende Entwicklungen in einigen Stadtbezirken.
Als wesentliche Neuerungen sind hier aus Sicht der SPD die ausdrückliche Sanktionierung alkoholbedingter Störungen (§ 10) und durch das Ablegen und Verteilen von Zeitschriften und Werbeblättern bedingte Verunreinigungen in Hauseingängen und Straßenzügen (§ 8) zu nennen. Von nun an werden die jeweiligen Heraus- oder Auftraggeber für die Entfernung vorschriftswidrig abgelegter Druckerzeugnisse zur Verantwortung gezogen.
Wasserturm und Paradeplatz weiter geschützt
Wenngleich das Betreten öffentlicher Rasenflächen von nun an nicht mehr kategorisch verboten ist, war und ist es der SPD ein wichtiges Anliegen, die Schmuckanlagen unserer Stadt, insbesondere den Wasserturm und den Paradeplatz, von dieser Lockerung auszunehmen.
Der Schutz dieser beiden Anlagen ist mit den Stimmen der SPD-Gemeinderatsfraktion jetzt ausdrücklich in der Polizeiverordnung verankert worden. Im Rahmen der Beratungen befürwortete die SPD auch ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen, welches nunmehr in die entsprechenden Benutzungsordnungen eingefügt werden soll.
"Grillen" im Stadtgebiet unter eng gefassten Vorrausetzungen grundsätzlich erlaubt
Bei der Novellierung der Polizeiverordnung galt es jedoch auch, eine angemessene Balance zwischen Sicherheit und individueller Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern aller Generationen zu finden. Eine SPD geführte Mehrheit im Gemeinderat setzte sich aus diesem Grund für eine angemessene Lösung der "Grill-Thematik" ein. Der Vorschlag der Stadtverwaltung sah zunächst vor, spezielle Grillflächen, etwa am Neckar (u.a. am Ufer des Collini-Centers) und am Vogelstang-See, auszuweisen. In gemeinsamen Gesprächen mit Bezirksbeiräten und AnwohnerInnen wurde deutlich, dass eine Konzentration auf bestimmte Flächen die Lage allenfalls verschärfen würde.
Die SPD-Fraktion hat die Bedenken der Bürgerschaft aufgegriffen und in einem Änderungsantrag zur Polizeiver-ordnung eine Entzerrung der Situation vorgeschlagen. Danach wird das "Grillen" im Stadtgebiet unter eng gefassten Vorrausetzungen grundsätzlich erlaubt. Untersagt ist Grillen demnach nur innerhalb des Innenstadtrings, auf den Rheinterrassen, im Bereich der Wasserturmanlage, dem unteren Luisenpark oder – dies ist entscheidend – sofern im Einzelfall die Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden sollte.
Zudem be-kommt die Stadtverwaltung aufgrund des mehrheitlich beschlossenen SPD-Antrags die Möglichkeit, im Rahmen von Allgemeinverfügungen auch kurzfristig zu reagieren, sollte das Brutzeln von Steaks und Bratwürsten "aus dem Ruder" laufen. Diese Regelung schafft sowohl Rechtssicherheit für die Ordnungskräfte als auch für die zahlreichen "Grillfreunde" in unserer Stadt und ist Ausdruck einer auf gesellschaftlichen Ausgleich bedachten Werteordnung.
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