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SPD Mannheim - Seckenheim Hochstätt Suebenheim

Rechtliche Instrumente ausschöpfen

Ortsverein


Ralf Eisenhauer

SPD befürwortet Vergnügungsstättenkonzeption gegen die Ausbreitung von Spielhallen und Wettbüros in den Stadtteilen Angesichts der vermehrten Neuansiedlung von Spielhallen und Wettbüros, insbesondere in den Stadtteilen, befürwortet die SPD-Gemeinderatsfraktion die Ausarbeitung einer Vergnügungsstättenkonzeption, um die planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Begrenzung dieser Einrichtungen zu schaffen.

Nach Auffassung des SPD-Fraktionssprechers für Sicherheit und Ordnung, Dr. Boris Weirauch, sind übergeordnete Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Spielhallen und Wettbüros längst überfällig: „Wir müssen diese Entwicklung stoppen“, bekräftigt der SPD-Stadtrat. „Eine übergeordnete Vergnügungsstättenkonzeption ist hier ein erster Schritt, um planungsrechtlich gegen eine unkontrollierte Ausbreitung vorgehen zu können“. Klare Regelungen erforderlich Für die SPD-Gemeinderatsfraktion ist klar, dass Spielhallen und Wettbüros nicht komplett verboten werden dürfen und auch nicht verboten werden sollen. Für den SPD-Fraktionsvorsitzenden Ralf Eisenhauer steht jedoch fest, dass „ es einer klaren Regelung bedarf, die von vorneherein festlegt, an welchen Stellen die Stadtverwaltung solche Einrichtungen duldet und an welchen nicht“. Nach Auffassung von Eisenhauer und Weirauch sind insbesondere Neuansiedlungen von Spielhallen und Wettbüros in den Vororten zu verhindern. An die SPD-Gemeinderatsfraktion wurden in jüngster Zeit etwa Sorgen der Bevölkerung aus Neckarau und Waldhof herangetragen. „Die Stadt Mannheim muss in diesen Fällen die ihr zu Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente umfassend ausschöpfen“, sind sich die beiden SPD-Stadträte einig. Erweiterung der Vergnügungssteuer zu prüfen Die SPD-Gemeinderatsfraktion fordert die Stadtverwaltung darüber hinaus auf, zu prüfen, inwieweit unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig auch das „Vermitteln und Veranstalten von Pferde- bzw. Sportwetten in Wettbüros“ der Vergnügungsteuer unterworfen werden kann. In Mannheim sind Wettbüros bis dato von der Vergnügungsteuerpflicht befreit. „Wir sollten uns vorbehalten, dies zu ändern“, betont Weirauch und verweist auf die im Dezember 2011 entsprechend überarbeitete Vergnügungsteuersatzung der Landeshauptstadt Stuttgart.

 

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