Berichterstatter zur Neuregelung der Einlagensicherungssysteme fordert besseren Schutz unter Einbeziehung bewährter Modelle
"Zur Sicherung von Sparbüchern und Girokonten im Falle einer Krise braucht Europa einheitlich geregelte Systeme. Ausgangspunkt dafür muss eine Basis für wirkungsvolle Schutzsysteme sein, die auf die konkreten Bedürfnisse vor Ort eingeht, und nicht eine sinnlose allgemeine Gleichmacherei in 27 Mitgliedstaaten der EU", bringt der Berichterstatter und SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON die Kernaussage seines Entwurfs zur Neuregelung der Einlagensicherungssysteme auf den Punkt. In seinem Vorschlag für die gesetzliche Neuregelung fordert das Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft- und Währung gemeinsame Anforderungen an alle Sicherungssysteme in Europa unter Einbeziehung bewährter Modelle:
Sämtliche Kreditinstitute müssen in Zukunft jeweils einem Sicherungssystem beitreten, das dem Einleger im Falle eines Bankenzusammenbruchs einen europaweit einheitlichen Rechtsanspruch auf Erstattung innerhalb einer kurzen Auszahlungsfrist bietet. Zudem plädiert der Sozialdemokrat von Anfang an für eine ausreichende Finanzierung der Systeme. "Gerade durch die Bündelung dieser und anderer Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die Ersparnisse überall in Europa gleich geschützt und die Sparbücher und Girokonten krisenfest sind", unterstreicht Peter SIMON.
"Das heißt gleiche Spielregeln für alle, aber größtmögliche Flexibilität
bei der Ausgestaltung der Funktionsweise der Systeme. Gerade einheitliche europäische Anforderungen kombiniert mit der Förderung bewährter Modelle sorgen in besonderem Maße für Stabilität", so der Europaparlamentarier weiter.
Den im letzten Jahr von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf
für eine gesetzliche Neuregelung der Einlagensicherungssysteme beurteilt
Peter SIMON als teilweise zu einseitig und realitätsfern: "Die Kommission
versucht einfach alle Schutzsysteme für Girokonten und Sparbücher über
einen Kamm zu scheren ohne dabei die Unterschiedlichkeiten der einzelnen
Länder und Bankenmärkte zu berücksichtigen. Bereits bewährte Praktiken
sowie die Förderung vorbeugend wirkender Sicherungssysteme, die eine
Auszahlung der Einleger erst gar nicht notwendig machen würden, kommen viel zu kurz. In meinem Vorschlag steht deshalb auch die Prävention im Fokus."
Nach den Vorschlägen des Berichterstatters Peter SIMON bleibt den
Mitgliedstaaten bei Einhaltung der gemeinsamen europäischen Anforderungen aber immer noch größtmöglicher Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung der Sicherungssysteme. "Im Gegensatz zum Kommissionsentwurf trägt mein Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung den bereits bewährten nationalen Funktionsweisen der Sicherungssysteme Rechnung. Damit wollen wir der Vielfalt der Finanzmärkte gerecht werden", so der Europaparlamentarier. "Die deutschen Sparer könnten damit wie bisher auf die bewährte Institutssicherung der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie auf das Sicherungssystem privater Banken vertrauen.
Unterschiedliche Systeme dürfen unter Einhaltung der gemeinsamen
europäischen Anforderungen somit weiterhin bestehen und bewährte Systeme positiv weiterentwickelt werden", bekräftigt der Berichterstatter.
"Einheitlicher Schutz in Vielfalt", betont Peter SIMON in Anlehnung an den
Leitspruch der Europäischen Union abschließend das Leitmotiv seines
Gesetzesvorschlags. Dieser wird am 16. März 2011 erstmals im Wirtschafts- und Währungsausschuss vorgestellt.