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SPD Mannheim - Seckenheim Hochstätt Suebenheim

Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt schützen

Kommunalpolitik

Stadträtin und Ansprechpartnerin für Wallstadt: Dr. Claudia Schöning-Kalender.

Die SPD will wissen, ob sich die Verwaltung bereits mit der Istanbul-Konvention, einem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, befasst hat und welche Planungen es gibt, um die Konvention auf lokaler Ebene umzusetzen.

Stadträtin Dr. Claudia Schöning-Kalender, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Die Bundesrepublik Deutschland hat die Istanbul-Konvention im November 2017 ratifiziert, seit Februar 2018 ist sie in Kraft. Damit verpflichtet sich Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung gewährt und Gewalt verhindert wird. Das gilt auch für die kommunale Ebene.

Da wollen wir nun wissen, ob sich die Verwaltung schon mit dem Thema beschäftigt hat und wie sie vorgehen will, um die Konvention auf lokaler Ebene umzusetzen. Denn leider ist Gewalt gegen Frauen noch immer weit verbreitet, unabhängig von Alter, sozialer Herkunft und Nationalität. Da braucht es gezielte Schutzmechanismen und Hilfeangebote, um Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. In Mannheim wollen wir im Sinne der Konvention noch stärker als bisher auf Vorbeugung und Aufklärung setzen“.

Hintergrund:

In der Konvention verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland

  a) Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen;

  b) einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern;

  c) einen umfassenden Rahmen sowie umfassende politische und sonstige Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu entwerfen;

  d) die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu fördern;

  e) Organisationen und Strafverfolgungsbehörden zu helfen und sie zu unterstützen, um wirksam mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, einen umfassenden Ansatz für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt anzunehmen.

In Kapitel 2, Art. 7 wird ausdrücklich auf die notwendige Beteiligung „lokale(r) Parlamente und Behörden, nationale(r) Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftliche(r) Organisationen“ zur Umsetzung dieser Ziele hingewiesen.

 

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