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SPD Mannheim - Seckenheim Hochstätt Suebenheim

Flut von Spielhallen und Wettbüros eindämmen

Pressemitteilungen

Viele Menschen klagen über die mittlerweile weit verbreiteten Spielhallen und Wettbüros. Die SPD-Gemeinderatsfraktion möchte insbesondere die Kinder und Jugendlichen schützen und fordert deshalb die konsequente Überprüfung bestehender Einrichtungen nach dem neuen Landesglücksspielgesetz.

Ende November 2012 ist das neue Landesglückspielgesetz des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Es enthält verschärfte Regelungen über die Genehmigung und den Betrieb von Spielhallen und Wettbüros.

"Der Landesgesetzgeber gibt uns als Kommune die Möglichkeit, die Flut an Spielhallen und Wettbüros einzudämmen“, erklärt der SPD-Fraktionssprecher für Sicherheit und Ordnung, Dr. Boris Weirauch. „Jetzt muss für jede einzelne Einrichtung abgeklärt werden, ob sie auch nach neuer Rechtslage in Übereinstimmung mit Recht und Gesetz betrieben wird“, sieht der SPD-Stadtrat die Stadt in der Pflicht und begrüßt erste Schritte in diese Richtung.

Vergnügungsstättensatzung prüfen

Nach neuer Rechtslage müssen Einrichtungen unter anderem auch ein Sozialkonzept zur Suchtprävention vorlegen. Zur Durchsetzung des Verbots der Mehrfachkonzessionen bei Spielhallen ist es zukünftig Voraussetzung, sowohl einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen den Einrichtungen als auch einen Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen, Kindergärten und Spielplätzen einzuhalten.

„Wir wollen vermeiden, dass Kinder und Jugendliche im Umfeld von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen mit Glückspiel konfrontiert werden“, macht Weirauch den Standpunkt der SPD deutlich. „Sind die Vorgaben nicht eingehalten, müssen Sanktionen bis hin zu Nutzungsuntersagung folgen."

Ungeachtet des neuen Gesetzes sieht die SPD-Gemeinderatsfraktion auch konzeptionellen Handlungsbedarf. „Wir haben bereits im letzten Jahr einen Prüfauftrag für eine Vergnügungsstättensatzung gestellt, anhand derer der Gemeinderat im Wege der Bauleitplanung festlegt, wo er Spielhallen und Wettbüros gestattet und wo nicht“, erinnert Weirauch.

 

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