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Es ist geschafft – das Grundbuchamt Mannheim bleibt

Pressemitteilungen

In ihrem heutigen Kabinettsbeschluss legte sich die Landesregierung darauf fest, dass das Grundbuchamt in Mannheim bestehen bleibt.

„Dies ist für mich Anlass zu großer Freude“ so die Landtagsabgeordnete Helen Heberer, die sich schon lange für den Erhalt des Mannheimer Grundbuchamts eingesetzt hatte„denn gerade unsere Argumente aus Mannheim und Heidelberg führten dazu, die von der alten Landesregierung gefaßten Beschlüsse hinsichtlich ihrer Benutzerfreundlichkeit, Bürgernähe und dem Verbleib der qualifizierten Mitarbeiterschaft in Frage zu stellen – da hat sich das Bohren dicker Bretter gelohnt, ich bin erleichtert, dass wir das jetzt auch so umsetzen können“ so Heberer.

Nach dem bislang geltenden Konzept sollten die staatlichen Grundbuchämter Heidelberg, Mannheim und Weinheim entfallen und durch den neuen Standort Tauberbischhofsheim ersetzt werden. Bereits im Koalitionsvertrag der Grün-Roten-Regierung wurde eine Überprüfung und mögliche Korrektur dieser Beschlusslage vereinbart.

„Mit der Zusammenlegung der Grundbuchämter Mannheim, Heidelberg und Weinheim am Standort Mannheim zeigt die neue Landesregierung, dass sie zügig ihr Versprechen einlöst“ so Heberer.

Um nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Beschäftigten lange Anfahrtswege
zu vermeiden und damit auch einen deutlichen Überschuss an Personal in Nordbaden zu verhindern hat Justizminister Stickelberger entschieden, Mannheim in ein korrigiertes Standortkonzept aufzunehmen. Das landeseigene Gebäude, in dem derzeit das staatliche Grundbuchamt untergebracht ist, kann weiterhin genutzt werden.
„In Tauberbischofsheim wäre ein Erweiterungsbau für mehr als zwei Millionen Euro notwendig gewesen“ sagte der Justizminister. Das künftige Grundbuchamt Mannheim wird unterdessen den Landgerichtsbezirk Mannheim sowie die Amtsgerichtsbezirke Heidelberg und Wiesloch umfassen.

 

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