SPD-Gemeinderatsfraktion fordert übergeordnete Vergnügungsstättenkonzeption
Angesichts der vermehrten Neuansiedlung von Spielhallen und Wettbüros befürwortet die SPD-Fraktion im Mannheimer Gemeinderat die Ausarbeitung einer Vergnügungsstättenkonzeption, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Begrenzung dieser Einrichtungen zu schaffen.
Nach Auffassung des SPD-Fraktionssprechers für Sicherheit und Ordnung, Dr. Boris Weirauch, sind übergeordnete Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Spielhallen und Wettbüros längst überfällig: „Wir müssen diese Entwicklung stoppen“, bekräftigt der SPD-Stadtrat. „Eine übergeordnete Vergnügungsstättenkonzeption ist hier ein erster Schritt, um planungsrechtlich gegen eine unkontrollierte Ausbreitung vorgehen zu können“.
Vergnügungsstättenkonzeption mit klaren Regelungen notwendig
Für die SPD-Gemeinderatsfraktion ist klar, dass Spielhallen und Wettbüros nicht komplett verboten werden können und auch nicht verboten werden sollen. Aus Sicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden Ralf Eisenhauer bedarf es jedoch einer klaren Regelung, die von vorneherein festlegt, an welchen Stellen die Stadtverwaltung solche Einrichtungen duldet und an welchen nicht. Die Stadtteile sollen insbesondere berücksichtigt werden: Nach Auffassung von Eisenhauer und Weirauch sind Neuansiedlungen von Spielhallen und Wettbüros in den Vororten zu verhindern. Damit trägt man auch Sorgen der Bevölkerung Rechnung, die zuletzt an die SPD-Gemeinderatsfraktion herangetragen wurden.
Neue Ansiedlungen verhindern
Bis eine übergeordnete Vergnügungsstättenkonzeption vorliegt, soll aus Sicht der SPD der Gemeinderat nichts unversucht lassen, Neuansiedlungen zu verhindern. Zuletzt wurde etwa in Neckarau mit dem Beschluss einer Veränderungssperre im Rahmen eines Bauplanungsverfahrens eine entsprechende Nutzung verhindert. „Die Stadt Mannheim muss in diesen Fällen die ihr zu Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente umfassend ausschöpfen“, sind sich die SPD-Stadträte einig.
Vergnügungssteuerpflicht für Wettbüros?
Die SPD-Gemeinderatsfraktion vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass nicht lediglich Spielautomaten in öffentlich zugänglichen Spielhallen, Gaststätten, Kantinen und Vereinsräumen der Vergnügungssteuer unterfallen sollen: In Mannheim sind Wettbüros bis dato von der Vergnügungsteuerpflicht befreit. Die Fraktion hat deshalb die Stadtverwaltung per Antrag aufgefordert zu prüfen, inwieweit unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig auch das „Vermitteln und Veranstalten von Pferde- bzw. Sportwetten in Wettbüros“ besteuert werden kann. „Wir sollten uns vorbehalten, dies zu ändern“, betont Weirauch und verweist auf die im Dezember 2011 entsprechend überarbeitete Vergnügungsteuersatzung der Landeshauptstadt Stuttgart.