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SPD Mannheim - Seckenheim Hochstätt Suebenheim

Prostituierte schützen!

Anträge

Frauenpolitische Sprecherin: Dr. Claudia Schöning-Kalender

Am 1. Juli tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Die SPD fordert bezahlbare Gebühren für Prostituierte.

Kernelement des Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Menschen, die der Prostitution in Deutschland nachgehen, verpflichtet sind, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden. Dazu gibt es ein verpflichtendes Beratungsgespräch.

Die Verwaltung hatte dazu Gebühren für die Anmeldung in Höhe von 132 Euro sowie für das Beratungsgespräch in Höhe von 122,40 Euro vorgeschlagen. Diese müssen die Prostituierten tragen. Die SPD möchte die Beratung kostenlos machen sowie ein deutlich geringeren Ansatz für die Anmeldegebühren vorsehen.

 

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 22. Juni 2017, zu TOP 3 und zur Sitzung des Gemeinderates am 27. Juni 2017, zu TOP 7.1

 

Der Gemeinderat möge beschließen:


Die Gebühren zum Prostituiertenschutzgesetz werden wie folgt festgelegt:

3.8.1: Beratung nach § 10 ProstSchG inkl. Beratungsbescheinigung bei Prostituierten über und unter 21 Jahren für jede Erst- sowie jede Wiederholungsberatung:

0 Euro

5.10.1.1: Erstanmeldung:

40 Euro.

Begründung:
 

Die im Prostitutionsschutzgesetz vorgesehene Pflicht zur Anmeldung und medizinischen Beratung bietet die Chance, Zugang zu den betroffenen Frauen zu erlangen und ihnen Hilfe anzubieten. Hohe Gebühren stellen jedoch für viele der Betroffenen eine unüberwindbare Hürde dar. Es ist anzunehmen, dass dann zahlreiche Frauen in die Illegalität abtauchen würden und künftig für Beratungs- und Hilfsangebote überhaupt nicht mehr erreichbar wären.

Ein Verzicht auf Gebühren für die Gesundheitsberatung, sowie eine Festsetzung der Anmeldegebühr auf höchstens 40,00€ ist daher sinnvoll und auch im Interesse der Stadt Mannheim.

 

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