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SPD Mannheim - Seckenheim Hochstätt Suebenheim

Die Überarbeitung der Entsenderichtlinie kurz auf den Punkt gebracht

Aktuelles

Die Ausgangslage:

Die aus dem Jahr 1996 stammende Entsenderichtlinie ist veraltete und wird aktuellen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Ihre ursprüngliche Zielsetzung, ArbeitnehmerInnen zu schützen und unfairen Wettbewerb zu unterbinden, hat sich im Laufe der Jahre in ihr Gegenteil verkehrt: die Richtlinie ebnete den Boden für ein lukratives Geschäftsmodell bei dem entsandte ArbeitnehmerInnen oftmals missbraucht werden: geringe Entlohnung, schlechte Arbeitsbedingungen und entsetzliche Zustände in den Unterkünften. Diese Praxis hat zu unfairem Wettbewerb beigetragen und den Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen lokaler ArbeitnehmerInnen erhöht.

Heute gibt es 2.05 Millionen entsandte ArbeitnehmerInnen in der EU, 42% der entsandten ArbeitnehmerInnen arbeiten im Baugewerbe, 21.8% im produzierenden Gewerbe und 13,5 % im Sozialwesen. Die durchschnittliche Dauer einer Entsendung beträgt vier Monate.

Unsere Ziele:

Die S&D Fraktion hat über viele Jahre für eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie gekämpft und wir haben es geschafft, dass das Dossier wieder geöffnet wurde. Unser Ziel für die neuen Regeln ist es, alle ArbeitnehmerInnen, egal wo sie herkommen, zu schützen und dafür zu sorgen, dass endlich der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort Realität wird. Wir wollen, dass faire Arbeitsbedingungen und fairer Wettbewerb auf dem europäischen Arbeitsmarkt herrschen.

Was wir im Beschäftigungsausschuss erreicht haben:

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ab Tag 1
  • Regionale und sektorspezifische Tarifverträge gelten auch für entsandte ArbeitnehmerInnen
  • Die realen Kosten für Transport und Unterkunft werden zusätzlich zum Lohn bezahlt und können nicht länger vom Lohn abgezogen werden
  • Die Definition der zu zahlenden Lohnbestandteile liegt bei den Mitgliedstaaten
  • Verpflichtende Boni und Provisionen für Arbeiten außerhalb des normalen Arbeitsplatzes fallen auch für entsandte ArbeitnehmerInnen an
  • Information über die entsprechende Bezahlung werden auf einer einheitlichen und offiziellen nationalen Webseite veröffentlicht, damit alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zugang zu dieser Information haben
  • ArbeitnehmerInnen im Transportsektor bleiben wie bereits in der Vergangenheit durch die Richtlinie abgedeckt, sektorspezifische Probleme werden anerkannt (zusätzliche sektorspezifische Gesetzgebung wurde von der Kommission im Zusammenhang mit dem Mobilitätspaket vorgeschlagen)
  • Gleiche Bedingungen für heimische und entsandte LeiharbeitnehmerInnen
  • Die Auftragsvergabe an ausländische Subunternehmer kann an die gleichen Entlohnungsbedingungen geknüpft werden, wie sie für inländische Unternehmen gelten
  • Verhinderung von Kettenentsendungen
  • Doppelte Rechtsgrundlage um deutlich zu machen, dass nicht nur die Freizügigkeit der Dienstleistungen sondern auch der Schutz der ArbeitnehmerInnen im Zentrum der Richtlinie steht
  • Grundlegende Arbeiterrechte wie das Recht zu streiken oder ähnliche Handlungen sind nicht eingeschränkt ( Monti Klausel)

Anwendung von Arbeitsrecht:

Die grundlegenden Bestandteile des Arbeitsrechts des Gastgeberlandes – wie Bezahlung, Mindestlohn, Jahresurlaub, Ruhezeiten, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen – gelten ab Tag 1 der Entsendung. Zusätzliche Bestimmungen des Arbeitsrechts des Gastgeberlandes greifen ab dem 24. Monat der Entsendung solange keine Ausnahme bewilligt wurde, aber sofort, sollte es sich um eine Scheinentsendung handeln (z.B. eine Briefkastenfirma). Die Richtlinie betrifft Sozialversicherungsbeiträge und Steuerfragen nicht.

Die nächsten Schritte:

Nachdem das Plenum des Europäischen Parlaments grünes Licht zur Aufnahme informeller Trilogverhandlungen geben hat, können nun die Verhandlungen zwischen dem Europaparlament, der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten im Rat beginnen. Unser Ziel ist es unsere Errungenschaften auf Ausschussebene im Trilog und in der finalen Plenumsabstimmung zu bewahren.

Das Positionspapier der Europa-SPD zur Entsenderichtlinie sowie weitere Informationen gibt es hier.

 

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