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RÜCKKEHRRECHT VON TEILZEIT IN VOLLZEIT KOMMT!

Ankündigungen

Auftrag aus dem Koalitionsvertrag wird abgearbeitet:

RÜCKKEHRRECHT VON TEILZEIT

Der Gesetzentwurf für ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit liegt jetzt vor. Künftig sollen alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Das Gesetz soll für alle Teilzeit-Vereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Auch wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. Es ist vorgesehen, das Gesetz im dritten Quartal 2018 in den Bundestag einzubringen.

 

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